Grundvoraussetzung für die Aufnahme in eine stationäre Hospizeinrichtung ist, dass
a) Die Versicherte bzw. der Versicherte an einer Erkrankung leidet,
- die progredient verläuft und
- bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativ-pflegerische und palliativ-medizinische Versorgung notwendig oder von der Versicherten bzw. dem Versicherten erwünscht ist und
- die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Tagen, Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt
b) eine Krankenhausbehandlung im Sinne des §39 SGBV nicht erforderlich ist und
c) eine ambulante Versorgung im Haushalt, in der Familie, bei Bewohnern einer vollstationären Pflegeeinrichtung oder einer vollstationären Einrichtung der Eingliederungshilfe eine Versorgung in der jeweiligen Einrichtung nicht ausreicht, weil der palliativ-pflegerische und palliativ-medizinische und/oder psychosoziale Versorgungsbedarf, der aus der Krankheit resultiert, die Möglichkeit der bisher Betreuenden regelmäßig übersteigt. …“
Ein Hospizaufenthalt nach dieser Rahmenvereinbarung kommt – sofern die Grundvoraussetzung im Einzelfall erfüllt sind- insbesondere bei einer der folgenden Erkrankungen in Betracht:
- onkologische Erkrankung,
- Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
- Neurologische Erkrankung
- Chronische Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt-oder Lungenerkrankung.
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Wendstraße 13
39576 Stendal
Tel.: (03931) 21 83 37
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Ihre Erfahrungsberichte dienen dazu, das Wirken eines Hospizes denjenigen näher zu bringen, die sich noch unschlüssig sind und gleichzeitig Berührungsängste und Vorurteile abzubauen.
Wir bedanken uns im Voraus bei Ihnen und sind gespannt auf Ihre Einträge im „Buch der Erinnerung“!
Ich glaube an die Sonne, auch wenn sie nicht scheint.
Ich glaube an die Liebe, auch wenn ich sie nicht spüre.
Ich glaube an Gott, auch wenn ich ihn nicht sehe.(Inschrift an einer Wand im Warschauer Ghetto)
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